Kasse
19348 Perleberg
(03876) 781 220 Frau G. Brehmer
(03876) 781 221 Frau R. Scharse
(03876) 781 180
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag, Freitag | 8 - 11.30 Uhr Dienstag | 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch | geschlossen Donnerstag | 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.
Allgemeine Informationen
Als Stadtkasse wickeln wir den gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehr der Stadt Perleberg und ihrer Einrichtungen ab.
Wir sind nicht nur für die Verwaltung und Buchung der städtischen Einnahmen zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche. Sie werden wahrscheinlich am ehesten auf uns aufmerksam, wenn Sie z. B. Grundsteuer oder Verwarngeld für falsches Parken bezahlen müssen. Grundsätzlich gilt bei uns: keine Auszahlung ohne Anordnung bzw. Beleg.
Ebenso genau geht es auf der Einnahmenseite zu. Deshalb sollten Sie bei Überweisungen nicht vergessen, wenigstens Ihren Namen und den Grund, besser natürlich das Kassenzeichen Ihrer Zahlung anzugeben.
Bei Angelegenheiten die die Festsetzung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen oder sonstigen Ansprüchen der Stadt (z. B. Mieten) betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt, von dem Sie den entsprechenden Festsetzungsbescheid oder die Rechnung erhalten haben. Beim Grundsteuerbescheid z. B. an die Steuerabteilung, bei einem Erschließungsbeitrag an das Bauamt. Ebenso ist es möglich über Stundungs- und Erlassgesuche, die Forderungen zu tilgen bzw. in Raten zu zahlen.
Beschreibung
Die Stadtkasse ist zuständig für die Bearbeitung des gesamten Zahlungsverkehrs einschl. der Liquiditätsplanung sowie der gesamten Buchführung einschließlich Sammlung der Belege im Rahmen eines IT-Verfahrens im Finanzwesen bis zur Vorbereitung der Haushaltsrechnung. Stadtkasse ist weiterhin zuständig für die Mahnung rückständiger Forderungen und bei weiterer Nichtzahlung für die Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens bzw. bei privatrechtlichen Forderungen für die entsprechenden Anträge zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur zwangsweisen Beitreibung von Geldbeträgen.
Federführend bearbeitet die Stadtkasse die Geltendmachung von Forderungen in Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren. Die Stadtkasse wirkt mit bei Stundung von Forderungen und bei der Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und Verzugszinsen.
Rechtsgrundlagen
• Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
• Abgabenordnung (AO)
• Kommunalabgabengesetz (KAG)
Angebotene Dienstleistungen
• Mahnung
Angebotene Formulare