Bebauungspläne
Im Bebauungsplan legt die Stadt als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Nicht Teil der Satzung ist eine zwingend erforderliche Erläuterung, in der die Planintention dargelegt und in der jede zeichnerische und textliche Festsetzung begründet werden muss (Begründung). Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht, wenn es sich um einen umweltprüfungspflichtigen B-Plan handelt. Ein B-Plan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen.
Der B-Plan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet, entwickelt werden.
Die Stadt Perleberg verfügt bisher über folgende Bebauungspläne:
Nr. 44 - Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg“
Nr. 46 - Industriegebiet "Fleischverarbeitung Quitzow" an der Buchholzer Chaussee
Nr. 47 - Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin, an der Bahn"
Nr. 49 - "Sondergebiet Einzelhandel", nördlich der Berliner Straße"
Nr. 51 - „Feuerwache und Sport- und Freizeitareal“ an der Quitzower Straße