Die Stadtverwaltung informiert: öffentliche Sitzung der Regionalversammlung am 27.06.2024
Die Stadtverwaltung Perleberg informiert:
Am 27. Juni 2024 um 15:00 Uhr tagt die Regionalversammlung 2/2024 der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. Hierzu hat die Regionale Planungsstelle einen Vorentwurf des Regionalplans Prignitz‐Oberhavel ‐ Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024)" mit einem textlichen und zeichnerischen Teil vorgelegt.
Zur Vorbereitung der Regionalversammlung sind die Unterlagen online abrufbar (www.prignitz-oberhavel.de) bzw. in den Räumlichkeiten der Regionalen Planungsstelle (Fehrbelliner Str. 31, 16816 Neuruppin) zu den Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr, Freitag 09.00 - 13.00 Uhr) einsehbar.
Wie geht es weiter?
Wenn die Regionalversammlung den Beschlussvorschlag 3/2024 annimmt, um den Vorentwurf zu billigen, und weiterhin den Beschlussvorschlag 4/2024 annimmt, der die Beteiligung und öffentliche Auslegung betrifft, so bereitet die Regionale Planungsstelle diesen Teil vor.
Dazu werden alle notwendigen Unterlagen voraussichtlich im Herbst 2024 für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlicht, aber auch in den Räumlichkeiten der Regionalen Planungsstelle und den drei Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zur Einsichtnahme ausgelegt. Details zum genauen Datum der Veröffentlichung, Auslagedauer und das Zeitfenster für Stellungnahmen werden mindestens eine Woche vorab im Amtsblatt für Brandenburg als auch auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel bekanntgegeben.
Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans können dann in einem noch zu bestimmenden Zeitraum (1 - 3 Monate) sowohl von Privatpersonen als auch von Trägern öffentlicher Belange abgegeben werden.
Wie geht es danach weiter?
Die Regionale Planungsstelle wird nach Ablauf der Beteiligungsfrist alle Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung verarbeiten.
Sind nach Abschluss des Abwägungsprozesses keine bzw. nur redaktionelle Änderungen nötig, wird dieser Entwurf der Regionalversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.
Wird der Planentwurf nach Abschluss des Abwägungsprozesses in seinen inhaltlichen Festsetzungen verändert oder ergänzt, ist ein zweiter Entwurf der Regionalversammlung vorzulegen. Nach Billigung dessen erfolgt eine erneute Auslegung und Beteiligung.
Beschließt die Regionalversammlung den Regionalplan, so muss er noch an die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) zur Genehmigung vorgelegt werden. Rechtswirksam wird der Regionalplan dann erst mit Genehmigung durch die GL und der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Stadtverwaltung unter der E-Mailadresse wenden. Die Anfragen werden dann an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
Bild zur Meldung: Bildausschnitt des Vorentwurfs der Festlegungskarte
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