Osterfeuer rechtzeitig genehmigen lassen
Der Monat März hat begonnen. Beim Blick auf den Kalender ist zu sehen, dass auch die Osterfeiertage in diesen Monat fallen. Damit auch die Zeit der traditionellen Osterfeuer.
Doch diese müssen genehmigt sein. Anträge für die traditionellen Osterfeuer sind rechtzeitig, spätestens bis zum 19. März an den Sachbereich Umwelt der Rolandstadt Perleberg zu stellen.
Für Vereine der Stadt und der Ortsteile, die ein gemeinschaftliches, öffentliches Osterfeuer abbrennen wollen, ist die Genehmigung kostenfrei. Für private Osterfeuer wird eine Gebühr von 16 Euro erhoben.
Für die Antragstellung sind folgende Angaben erforderlich: Name und Adresse des Antragstellers sowie Datum, Zeit von/bis und Ort des Feuers. Ein Antragsformular ist auf der Internetseite der Stadt Perleberg unter der Rubrik Bürgerservice -> Formulare -> Märkte und Feste vorhanden. Der Kontakt kann auch per E-Mail an erfolgen.
Traditionell werden Osterfeuer in der Region am Abend des Gründonnerstags (28. März) oder am Ostersonnabend (30. März) durchgeführt. An den Feiertagen werden sie nicht gestattet.
Bild zur Meldung: Foto: Pixbay | Osterfeuer.
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