Einschulung in die Grundschulen der Rolandstadt Perleberg
Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geboren sind, erfolgt am 31. August 2024 die Einschulung in die Grundschulen der Rolandstadt Perleberg.
Vor dem Schuleintritt besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises Prignitz teilzunehmen.
Schulpflichtige Kinder können – auf Antrag der Eltern – durch die Schulleiterin oder den Schulleiter für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
Auf Antrag der Eltern können Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geboren sind, ebenfalls eingeschult werden. Voraussetzung ist die Feststellung der Schulreife durch das Gesundheitsamt – Schulmedizinischer Dienst – sowie durch die Schulleitung.
Die Einschulungen für das Schuljahr 2024/2025 erfolgen in Abhängigkeit vom Wohnort in die Rolandschule, Beguinenwiese 10 in 19348 Perleberg und in die Grundschule „Geschwister Scholl“, Dobberziner Straße 28 in 19348 Perleberg.
Die Anmeldung des Kindes zum Schulbesuch hat grundsätzlich an der zuständigen Schule zu erfolgen. Über Ausnahmen gem. § 106 Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz entscheidet das Staatliche Schulamt. Die Eltern der künftigen Schulanfänger erhalten von der zuständigen Schule eine Einladung zur Schulanmeldung ihres Kindes.
Die Anmeldung muss bis zum 28.02.2024 an der jeweiligen Grundschule erfolgen.
Bild zur Meldung: pixabay | Einschulung 2024/2025 in die Grundschulen der Stadt Perleberg
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