Anmeldung zur Einschulung in die Grundschulen der Stadt Perleberg
Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geboren sind, erfolgt am 26. August 2023 die Einschulung in die Grundschulen der Stadt Perleberg.
Auf Antrag der Eltern können Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung ist die Feststellung der Schulreife durch das Gesundheitsamt – Schulmedizinischer Dienst – sowie der Schulleitung.
Vor dem Schuleintritt besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes des Landkreises Prignitz teilzunehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch beantragt wird.
Die Einschulungen für das Schuljahr 2023/2024 erfolgen in Abhängigkeit vom Wohnort in die Rolandschule, Beguinenwiese 10 in 19348 Perleberg und in die Grundschule Geschwister Scholl, Dobberziner Straße 28 in 19348 Perleberg.
Die Anmeldung des Kindes zum Schulbesuch hat grundsätzlich an der zuständigen Schule zu erfolgen. Über Ausnahmen gem. § 106 Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz entscheidet das Staatliche Schulamt.
Die Eltern der künftigen Schulanfänger erhalten von der zuständigen Schule eine Einladung zur Schulanmeldung ihres Kindes. Die Anmeldung muss bis zum 28.02.2023 erfolgen.
Bild zur Meldung: pixabay | Einschulung 2023/2024 in die Grundschulen der Stadt Perleberg
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