Landkreis Prignitz: Ehrenamtliche Richter gesucht!
Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen sind gefragt - Bewerbungen bis 4. November 2022
Im Jahr 2023 finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Richter (sogenannte Schöffen) beim Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg statt. Dazu müssen die Landkreise und kreisfreien Städte Vorschlagslisten aufstellen, aus denen die genannten Gerichte die ehrenamtlichen Richter wählen.
Die Wahl dieser ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist von großer Bedeutung, weil die Kammern des Verwaltungsgerichtes entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Regel mit ehrenamtlichen Richtern verhandeln und entscheiden. So wirkt der ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.
Ein Schöffe wird auf fünf Jahre gewählt – die Amtszeit beginnt am 19.08.2023 und endet am 18.08.2028. Man benötigt keine juristischen Fachkenntnisse, sondern sollte Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten besitzen, verantwortungsbewusst und vor allem unvoreingenommen sein. Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.
Der Landkreis Prignitz ruft alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich für das Amt des ehrenamtlichen Richters zur Verfügung zu stellen und sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Kreistag zu bewerben. Auskünfte erteilt das Büro des Kreistages der Kreisverwaltung Prignitz, Telefon (03876) 713 236, von dort erhält man auch die Bewerbungsunterlagen zugeschickt bzw. sind diese auch auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter „Aktuelles“ (Link) zu finden.
Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen muss bis zum 4. November 2022 erfolgen.
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