Informationen für Grundstückseigentümerinnen und- eigentümer zu Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Reform zur Grundsteuer
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden durch die Finanzämter im Mai bis Juni 2022 über die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer schriftlich informiert.
Grundstückseigentümerinnen und- eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über „Mein ELSTER (www.elster.de) nutzen.
Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) können durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erst ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 online abgegeben werden. Steuererklärungen zur Grundsteuer (Grundsteuerwerterklärungen) sind nicht gegenüber den Kommunen [Stadt, Gemeinde bzw. Amt] abzugeben. Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 (Mo – Do 9 bis 16 Uhr) und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.
Erste Informationen zur Grundsteuererklärung könne Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten. Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg Informationsveranstaltungen „Finanzamt-vor-Ort“ anbieten (Termine finden Sie zum gegebenen Zeitpunkt unter: www.grundsteuer.brandenburg.de). Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für Grundstückseigentümerinnen und- eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten (Termine könne Sie mit dem zuständigen Finanzamt ab Mai vereinbaren).
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