Testpflicht in Kindertagesstätten ab dem 7. Februar 2022
Sehr geehrte Eltern,
die Regierung des Landes Brandenburg hat sich vor dem Hintergrund des aktuellen Pandemiegeschehens, dazu entschieden das seit Mai 2021 etablierte freiwillige Testangebot in den Kindertagesstätten ab dem 7. Februar 2022 verpflichtend einzuführen. Die Testpflicht gilt für alle Kindertagesstätten.
Ab dem 7. Februar 2022 dürfen nur noch getestete Kinder (ab dem ersten Lebensjahr) in der Kindertagesstätte betreut werden.
Zu den betreuten Kindern zählen auch Kinder, die im Rahmen der Eingewöhnung, der Sprachstandsfeststellung oder der sich eventuell anschließenden Sprachförderung in der Kindertagesstätte anwesend sind.
Geimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung ausgenommen. Der entsprechende Nachweis ist der Kita-Leiterin vorzulegen.
Der Zutritt in die Kindertagesstätte ist den Kindern im Alter vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung nur dann gestattet, wenn für das betreute Kind an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
Als Nachweis ist der Kita-Leiterin durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests vorzulegen.
Als Testnachweis kann auch eine Bescheinigung eines Testzentrums, einer Arztpraxis oder einer anderen durchführenden Stelle vorgelegt werden.
Kinder, für die kein Testergebnis von den Eltern vorgelegt wird, dürfen ab dem 07. Februar 2022 nicht in der Kindertagesstätte betreut werden.
Die Tests zur häuslichen Testung der Kinder werden durch den Träger der Kindertagesstätte kostenfrei zur Verfügung gestellt und in der Kindertagesstätte den Eltern bzw. Sorgeberechtigten übergeben.
Die Bescheinigung zur Vorlage in der Kindertagesstätte wird mit der Übergabe der Tests ausgehändigt.
Bild zur Meldung: Pixabay | Informationszeichen
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.