Änderung der Berechnungsgrundlage zur Umlage zum Wasser- und Bodenverband „Prignitz“
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember 2017 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg, Teil I, 2017, Nummer 28) trat zum 1. Januar 2021 eine Neufassung des § 80 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in Kraft.
Demnach gilt ab 2021, dass die Beiträge für Gewässerunterhaltungsverbände sich zukünftig nach Flächengröße und Nutzungsart laut Liegenschaftskataster bemessen werden. Die Nutzungsartengruppen sind Vorteilsgebietstypen zuzuordnen, für die gestaffelte Bemessungsfaktoren gelten.
Mit einem Faktor von 2,0 wird bei allen Siedlungs- und Verkehrsflächen gerechnet. Dazu gehören beispielsweise: Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Halde, Straßen- und Wegeverkehr u.v.m. Der Faktor 1,0 wird bei der Landwirtschaft herangezogen. Dazu zählen: Landwirtschaft, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Fließgewässer und Friedhöfe. Bei Waldflächen wird mit einem Faktor von 0,5 gerechnet. Zu Waldflächen gehören: Wald, Gehölz, Heide, Moor u.v.m.
Eine genaue Auflistung der Vorteilsgebietstypen und ihren dazugehörigen Nutzungsartengruppen kann auf den Internetseiten der Stadt Perleberg eingesehen werden. Rückfragen zur Einordnung eines Grundstückes zu einer Nutzungsartengruppe müssten an den Landkreis Prignitz gerichtet werden.
Auf Grund der Änderung des § 80 BbgWG musste die Satzung der Stadt Perleberg über die Umlage der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Prignitz“ angepasst werden. Am 6. Mai 2021 wurde die Satzung der Rolandstadt Perleberg über die Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Prignitz“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Die neu berechnete Umlage wird durch die Stadt Perleberg mit Mehrjahresbescheid bekannt gegeben. Die Umlage für das Kalenderjahr ist jährlich zum 15.08. fällig. Dieser Bescheid behält bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides seine Gültigkeit.
Im Zuge der Anpassung der Umlage wurde eine Zusammenlegung der Abgabekonten auf ein Kassenzeichen angestrebt. Deshalb ist es möglich, dass sich einzelne Kassenzeichen im Vergleich zur vorherigen Veranlagung geändert haben. Bei Zahlungen und Rückfragen ist ab sofort das neue Kassenzeichen zu verwenden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Sachbereich 316 | Gebühren und Beiträge unter der Telefonnummer (03876) 781 613 oder per E-Mail unter zur Verfügung.
Bild zur Meldung: pixabay | Abbildung eines Geldscheins im Formt eines Hauses.
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