Landkreis Prignitz: Regionale Notbremse ab 100er Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen
Auszug aus der Pressemitteilung des Landkreises Prignitz:
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Der Landkreis Prignitz nähert sich der 100er Marke.
Wenn drei Tage hintereinander die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, entfallen die Lockerungen, die seit dem 8. März galten, Kraft Eindämmungsverordnung des Landes. Grundlage dafür ist die aktualisierte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (§ 26, Absatz 2) vom 19. März 2021.
Das bedeutet u. a.:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushaltes und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
- Die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften sowie sonstigen Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet.
- Auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Individualsport auch für Kinder nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Es dürfen nur der Großhandel und folgende Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet bleiben:
- Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte;
- Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser;
- Babyfachmärkte, Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel;
- Tierbedarfshandel und Futtermittelmärkte;
- Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte;
- landwirtschaftliche Direktvermarkter von Lebensmitteln, Tankstellen, Tabakwarenhandel;
- Verkaufsstände auf Wochenmärkten beschränkt auf die für den stationären Einzelhandel nach der 7. SARS-CoV-2-EindV zugelassenen Sortimente;
- Banken und Sparkassen sowie Poststellen;
- Optiker und Hörgeräteakustiker;
- Reinigungen und Waschsalons;
- Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge;
- Abhol- und Lieferdienste.
Eine Schließung von Kindertagesstätten und weiterführenden Schulen ist seitens des Landes zurzeit nicht vorgesehen. Ebenso bleiben körpernahe Dienstleistungen wie z. B. in Friseurbetrieben nach den geltenden Regelungen erlaubt.
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Der Landkreis veröffentlicht auf seinem Internetauftritt täglich die aktuellen Inzidenzzahlen des LAVG, die maßgebend sind für das Einleiten der regionalen Notbremse, die für mindestens 14 Tage gilt.
Der Landkreis wird im Internet bekanntgeben, wenn die Überschreitung drei Tage nacheinander erfolgt ist, sodass ab dem nächsten Tag die vorgenannten Lockerungen Kraft der Eindämmungsverordnung des Landes entfallen.
Text: Landkreis Prignitz
Bild zur Meldung: pixabay | Weltkarte mit rotem Schriftzug Covid-19
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