Abbrennen von Osterfeuern
Das Abbrennen von Traditionsfeuer wie das Osterfeuern ist in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Corona-Lage und der nach wie vor hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Prignitz nicht gestattet.
Nach wie vor ist die Vermeidung aller nicht notwendigen Kontakte im öffentlichen und privaten Leben die wichtigste Maßgabe zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg vom 6. März 2021). Eine Rücknahme der eingereichten Anträge für Traditionsfeuer ist nicht erforderlich.
Die Stadtverwaltung verweist zudem auf die Einhaltung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Feuern im Gebiet der Stadt Perleberg. Das Abbrennen sogenannter Klein-, Garten-, Busch- oder Meter-mal-Meter-Feuer in den Abendstunden und an Feiertagen ist demnach nicht gestattet.
Wir bitten Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Entscheidung.
Bild zur Meldung: Beate Mundt | Abbildung eines Osterfeuers
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