Waldbrandgefahrenstufe 4
In der Prignitz gilt ab 17. April 2019 die Waldbrandgefahrenstufe 4.
Laut Auflagen des Genehmigungsbescheides ist das Abbrennen von Osterfeuern bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 untersagt. Gleiches gilt für die sogenannten kleinen Holzfeuer von 1m x 1m. Da die Auflagen zur Durchführung eines Feuers nicht erfüllt sind, verlieren die erteilten Genehmigungen ihre Gültigkeit.
Die Auflage gilt für alle Feuer, da von der Trockenheit nicht nur Wälder betroffen sind, sondern auch Böschungen, Ödland, Feldraine und andere Grundstücke.
Der Antragsteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der Auflagen.
Bild zur Meldung: Stadt Perleberg
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.