Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg
Das Amt für Statistik Berlin - Brandenburg informiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
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den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,
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den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
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die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin – Brandenburg.
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei der Stadt Perleberg bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauter Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Text: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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