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Bauabgangsstatistik 2018 Land Brandenburg

26. 11. 2018

Das Amt für Statistik Berlin - Brandenburg informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,

  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin – Brandenburg.

 

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei der Stadt Perleberg bereit.

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauter Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.


Text: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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