30 km/h vor Kindergärten/Schulen und anderen sozialen Einrichtungen
In den kommenden Wochen wird die Rolandstadt Perleberg die verkehrsrechtliche Anordnung „Innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h im unmittelbaren Nahbereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten/Schulen und anderen sozialen Einrichtungen“ ausführen. Die für das Aufstellen dieser Beschilderung notwendige verkehrsrechtliche Anordnung hat der zuständige Landkreis Prignitz Ende 2017 erlassen.
Bei den Kindergärten betrifft es die Wilsnacker Straße, Pritzwalker Straße und die Berliner Straße, diese Beschilderung wird im Zuge der Baumaßnahme „Berliner Straße“ ausgeführt. Von den Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen sind die Wilsnacker Straße und die Dergenthiner Straße betroffen. An der Dergenthiner Straße wird nur eine Anpassung der schon vorhandenen Beschilderung vorgenommen. Alle anderen Kindergärten/Schulen und sozialen Einrichtungen befinden sich schon an einer geschwindigkeitsbegrenzten Straße bzw. haben keinen unmittelbaren Zugang zu Hauptverkehrsstraßen.
Durch die Beschilderung im direkten Umfeld von Kindergärten/Schulen und sozialen Einrichtungen sollen alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die sensiblen Bereiche und auf eventuelle Gefahren hingewiesen werden.
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