Überschwemmungsgebiete an der Stepenitz
Derzeit erfolgt durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) die öffentliche Auslegung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten an der Stepenitz.
Die Unterlagen können vom 15. Mai bis 16. Juni 2017 bei der Stadtverwaltung, Karl-Liebknecht-Straße 33 sowie beim Landkreis Prignitz, Berliner Straße 49 eingesehen werden.
Im Gebiet der Stadt Perleberg sind Flächen entlang des Stepenitzlaufs nördlich der August-Bebel-Straße in Perleberg über Lübzow bis an die Stadtgrenze Richtung Klein Linde einschließlich Schlatbach betroffen.
Als Überschwemmungsgebiet werden Gebiete festgesetzt, die bei einem hundertjährigem Hochwasserereignis überschwemmt oder durchflossen werden. Darüber hinaus betrifft dies auch Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken sowie Flutungspolder.
Nähere Informationen:
Bild zur Meldung: Karte Überschwemmungsgebiete
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