Verleihung der zusätzlichen Bezeichnung „Rolandstadt“ an die Stadt Perleberg
Die Stadt Perleberg informiert, dass mit sofortiger Wirkung gemäß § 9 Abs. 5 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Zusatzbezeichnung „Rolandstadt“ geführt werden darf.
Ein entsprechender Beschluss ist durch die Stadtverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder am 21.Juli 2016 gefasst worden.
Wie das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 16.08.2016 mitteilte, bestehen gegen die Verleihung der Zusatzbezeichnung „Rolandstadt“ an die Stadt Perleberg keine Bedenken.
Das Ministerium weist weiterhin darauf hin, dass die zusätzliche Bezeichnung nicht Bestandteil des amtlichen Namens der Stadt wird und nicht zu einer Namensänderung der Stadt Perleberg nach § 9 Abs.1 Satz 2 BbgKVerf führt.
Bild zur Meldung: Foto Stadt Perleberg, 2015
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