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Bauabgangsstatistik 2015 - Land Brandenburg

Perleberg, den 05. 01. 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m³ umbauten Raum,

  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

 

Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.

 

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

 

In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.


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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

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Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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