Einführung des Bundesmeldegesetzes
Gemeinsame Bekanntmachung
der Städte Perleberg und Wittenberge
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft treten wird, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Mit dem Bundesmeldegesetz wird unter anderem das Ziel verfolgt, die Daten der Bürgerinnen und Bürger noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.
Mit dem neuen Gesetz werden nebenbei auch die IT-Standards vereinheitlicht, um die Daten von rund 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in mehr als 5.200 Melderegistern noch effektiver als bisher verarbeiten zu können.
Wieder eingeführt wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug ins Ausland). Sie wird wieder eingeführt, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer aus-gestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Perleberg, den 04.11.2015 gez. Annett Jura, Bürgermeisterin
Wittenberge, den 04.11.2015 gez. Dr. Oliver Hermann, Bürgermeister
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