Leinenpflicht für Hundebesitzer im Bereich der Stadt Perleberg
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Leserbriefen zur Thematik „Leinenpflicht für Hunde“ am 26.10.2012 im „Prignitzer“ und am 19.04.2013 in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ weist die Stadt Perleberg zur Klarstellung auf folgendes hin:
Die Leinenpflicht für Hunde im Bereich der Stadt Perleberg einschließlich Ortsteile ist u.a. in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (s. Link u.) geregelt.
Dort heißt es in § 3 Abs. 1:
„Hunde sind
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- auf Sport- oder Campingplätzen,
- in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten.“
Desweiteren sind Hunde
- im Wald (§ 15 Abs.8 Waldgesetz),
- im Bereich des demnächst mit Veröffentlichung in Kraft tretenden Grünordnungsplans „Hagen, Bullenwiesen und Teile der Stepenitz in Perleberg“ und
- im Bereich des Naturschutzgebietes Stepenitz (§ 4 Abs.2 Nr.15 der Verordnung über das
Naturschutzgebiet „Stepenitz“)
anzuleinen.
In den zuvor nicht erwähnten Bereichen sind Hunde sicher zu führen und ständig zu beaufsichtigen, um Gefährdungen von Menschen, Tieren oder Sachen auszuschließen.
Das heißt:
Auch wenn es also keine gesetzlich festgelegte generelle Leinenpflicht für das gesamte Stadtgebiet von Perleberg gibt, sollte jedem Hundebesitzer klar sein, dass er für sämtliche Schäden, die sein Tier verursacht, auch aufzukommen und sich unter Umständen auch ordnungs- bzw. sogar strafrechtlich zu verantworten hat.
Jeder Hundehalter ist also gut beraten, seinen Hund im Stadtgebiet generell an der Leine zu führen, um ihn sicher beherrschen und Gefährdungen anderer Personen, Tiere oder Sachen ausschließen zu können.
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