Anträge auf Sonntagsöffnung 2025 durch Händler und Gewerbetreibende
Händler und Gewerbetreibende der Stadt Perleberg können bis zum 18. Dezember 2024 Anträge auf Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2025 stellen.
Verkaufsstellen dürfen nach dem Brandenburgischem Ladenöffnungsgesetz aus Anlass besonderer Ereignisse – zum Beispiel Märkte, Feste, Ausstellungen, kulturelle Ereignisse – an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein. Zusätzlich dürfen Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse, insbesondere traditioneller Vereins- oder Straßenfeste oder besonderer Jubiläen, an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der erste und zweite Weihnachtsfeiertag.
Mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen dürfen nicht freigegeben werden.
Die Anträge sind an die Sachbearbeiterin für Gewerbeangelegenheiten, Beate Dahms, zu stellen. Diese können per Post an die Stadt Perleberg, Sachbereich Ordnungsaufgaben, Bereich Gewerbe, Karl-Liebknecht-Straße 33, 19348 Perleberg, per Fax unter (03876) 781 302 oder per E-Mail an gestellt werden.
Die Festlegung der zugelassenen Sonntage für das Jahr 2025 erfolgt durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der Rolandstadt Perleberg.
Bild zur Meldung: Foto: Rolandstadt Perleberg | Blick in die Bäckerstraße.
Mehr Meldungen finden Sie [hier] im Archiv.