Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten
Wohnungsgeberbescheinigung
Kurzinformationen
Wieder eingeführt wird die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug ins Ausland). Sie wird wieder eingeführt, um sog. Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.
Ansprechpartner
Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 320
(03876) 781 303
Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 323
(03876) 781 303
Frau J. Marschner
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 321
(03876) 781 303
Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 324
(03876) 781 303