Sachgebiet | Standesamt
Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen.
Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Notwendige Unterlagen
Sterbefallanzeige
wird bei Sterbefällen im Krankenhaus oder im Heim von diesen erstellt, bei Haussterbefällen steht Ihnen dafür meistens das von Ihnen beauftragte Bestattungshaus beratend zur Seite
eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenscheine)
Geburtsurkunde
ggf. Heiratsurkunde oder Ihr Stammbuch
ggf. Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
ggf. Scheidungsurteil bei Geschiedenen oder ähnliche amtliche Nachweise zur Auflösung eine Ehe
ggf. Angaben zu Kindern und sonstigen Hinterbliebenen
Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und, wenn vorhanden, der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person (Staatsangehörigkeit) .
Fristen
Bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgt die Beurkundung eines Sterfalls sofort.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterfalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z. B. Rentenzwecke, Bestattungsschein.
Sterbeurkunde = 16,00 €
jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar = 8,00 €
Ansprechpartner
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752