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Sachgebiet | Standesamt

Namensführung


Beschreibung

 

Möglichkeiten:

  • Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.

  • Der Geburtsnamen/bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau wird zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename eingliedrig ist.

  • Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

Doppelname
Der Ehegatte, dessen Geburtsname/bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.


Namensführung nach ausländischem Recht
Ist ein Ehegatte Ausländer, kann die Namensführung in der Ehe völlig anders aussehen. Denn andere Staaten haben meist auch ein anderes Namensrecht. Nach dem Recht des Heimatstaates des zukünftigen Ehegatten muss es nicht unbedingt ein Wahlrecht geben. Es gibt Staaten, die z.B. gar keinen Ehenamen kennen oder nur den Namen des Mannes als Ehenamen zulassen.


Notwendige Unterlagen

 

Die vorzulegenden Unterlagen im Falle einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten sind sehr speziell und sollten möglichst immer beim Standesbeamten im Vorab erfragt werden.


Gebühren

Wiederannnahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe = 43,00 €

 

Erklärungen zur Namenführung von Ehegatten = 43,00 €

 


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752

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Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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