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Sachgebiet | Standesamt

Geburt, beurkunden


Notwendige Unterlagen

 

Die Geburtsanzeige wird bei Entbindungen im KKH Prignitz gGmbH, Perleberg, direkt von diesem an unser Standesamt weitergeleitet. Bei Hausgeburten wird Ihnen Ihre Hebamme oder das Standesamt zur Verfahrensweise der Geburtsanzeige behilflich sein.

 

Sonstiges:

  • Personalausweis/Reisepass

  • Geburtsurkunden der Kindeseltern

  • ggf. Eheurkunde der Kindeseltern

  • ggf. Eheurkunde der Kindesmutter  

  • ggf. Auflösung der Ehe der Kindesmutter durch Tod oder Scheidung 

  • ggf. Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte

  • ggf. gemeinsame Sorgeerklärung (Jugendamt), sofern diese vorgeburtlich erfolgte

  • ggf. gewünschte Namenserteilung, wenn diese vorgeburtlich erklärt wurde

 

Bei Geburten mit Auslandsbeteiligung ist es ratsam, die Vorlage von Dokumenten mit dem Standesamt abzusprechen.

 

Die Beurkundung von Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen und von Erklärungen zur Namensführung Ihres neugeborenen Kindes können auch noch bei Beurkundung der Geburt erfolgen.


Fristen

 

Geburten müssen innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Vorlage der benötigten Dokumente, wird aber im Interesse der Kindeseltern schnellstmöglich durch uns erledigt.


Gebühren

Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist gebührenfrei.

 

Ausstellung der Geburtsurkunde = 16,00 €, jede weitere = 8,00 €

 

Namenserteilung = 43,00 €

 

Die Bescheinigungen für Kindergeld/Elterngeld/Krankenkasse/Religiöse Zwecke/Pro Familia bzw. Stiftung Mutter und Kind werden gebührenfrei ausgestellt.


Weiterführendes

 

Liebe Eltern oder werdende Eltern,

 

wenn Sie Fragen zur Namensgebung oder auch ganz speziell zur Vornamensgebung Ihres Kindes haben, können Sie sich gern in unserem Standesamt informieren.

 

Wenn auch der Familienname meistens gesetzlich geregelt ist , so muss zwar die Vornamengebung geschlechtsspezifisch eindeutig sein -sie liegt aber natürlich allein in der Verantwortlichkeit der Eltern.

 

Lassen Sie bitte  in Ihre Verantwortlichkeit einfließen, dass Ihr Kind diesen Namen ein Leben lang trägt.

 

Und eine Bitte haben wir noch:

Sollten Sie nicht zu unseren Sprechzeiten kommen können oder sie möchten am Entlassungstag gleich alle Formalitäten im Standesamt erledigen, dann rufen Sie uns vorher an und machen mit uns einen Termin. Gerade mit einem neugeborenen Erdenbürger möchten wir Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen lassen.


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752

Unsere Besucher: 725718
Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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