Sachgebiet | Standesamt
Geburt, beurkunden
Notwendige Unterlagen
Die Geburtsanzeige wird bei Entbindungen im KKH Prignitz gGmbH, Perleberg, direkt von diesem an unser Standesamt weitergeleitet. Bei Hausgeburten wird Ihnen Ihre Hebamme oder das Standesamt zur Verfahrensweise der Geburtsanzeige behilflich sein.
Sonstiges:
Personalausweis/Reisepass
Geburtsurkunden der Kindeseltern
ggf. Eheurkunde der Kindeseltern
ggf. Eheurkunde der Kindesmutter
ggf. Auflösung der Ehe der Kindesmutter durch Tod oder Scheidung
ggf. Vaterschaftsanerkennung, sofern diese vorgeburtlich erfolgte
ggf. gemeinsame Sorgeerklärung (Jugendamt), sofern diese vorgeburtlich erfolgte
ggf. gewünschte Namenserteilung, wenn diese vorgeburtlich erklärt wurde
Bei Geburten mit Auslandsbeteiligung ist es ratsam, die Vorlage von Dokumenten mit dem Standesamt abzusprechen.
Die Beurkundung von Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen und von Erklärungen zur Namensführung Ihres neugeborenen Kindes können auch noch bei Beurkundung der Geburt erfolgen.
Fristen
Geburten müssen innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach der Vorlage der benötigten Dokumente, wird aber im Interesse der Kindeseltern schnellstmöglich durch uns erledigt.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist gebührenfrei.
Ausstellung der Geburtsurkunde = 16,00 €, jede weitere = 8,00 €
Namenserteilung = 43,00 €
Die Bescheinigungen für Kindergeld/Elterngeld/Krankenkasse/Religiöse Zwecke/Pro Familia bzw. Stiftung Mutter und Kind werden gebührenfrei ausgestellt.
Weiterführendes
Liebe Eltern oder werdende Eltern,
wenn Sie Fragen zur Namensgebung oder auch ganz speziell zur Vornamensgebung Ihres Kindes haben, können Sie sich gern in unserem Standesamt informieren.
Wenn auch der Familienname meistens gesetzlich geregelt ist , so muss zwar die Vornamengebung geschlechtsspezifisch eindeutig sein -sie liegt aber natürlich allein in der Verantwortlichkeit der Eltern.
Lassen Sie bitte in Ihre Verantwortlichkeit einfließen, dass Ihr Kind diesen Namen ein Leben lang trägt.
Und eine Bitte haben wir noch:
Sollten Sie nicht zu unseren Sprechzeiten kommen können oder sie möchten am Entlassungstag gleich alle Formalitäten im Standesamt erledigen, dann rufen Sie uns vorher an und machen mit uns einen Termin. Gerade mit einem neugeborenen Erdenbürger möchten wir Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen lassen.
Ansprechpartner
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752