SB 311 | Tiefbau
Straßenbau und Straßenverwaltung, Grundstückszufahrt
Kurzinformationen
Allgemeine Informationen:
Genehmigung zur Errichtung von Grundstückszufahrten | temporäre Baustellenzufahrten:
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Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Grundstücks- und Baustellenzufahrten
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Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigung und deren bauliche Umsetzung
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bei Baustellenzufahrten Kontrolle der Wiederherstellung nach Beendigung der Bauarbeiten
Hinweis:
Die Errichtung einer Zufahrt an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen liegt im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Baulastträgers (Bund, Land, Kreis). Innerhalb der Ortsdurchfahrten wird die Genehmigung nur mit Zustimmung des Baulastträgers erteilt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten muss die Beantragung einer Zufahrt direkt beim Straßenbaulastträger erfolgen.
Einen Antrag auf Errichtung einer Grundstücks- bzw. Baustellenzufahrt können stellen:
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Eigentümer
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Erbbauberechtigte
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oder deren Bevollmächtigte
Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Perleberg
Karl-Liebknecht-Straße 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602
Rechtsgrundlagen
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Bundesfernstraßengesetz
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Brandenburgisches Straßengesetz
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Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Notwendige Unterlagen
- formloser Antrag durch den Eigentümer/ Erbbauberechtigten bzw. Bevollmächtigten (Vollmacht beifügen)
- Grundstücksangabe (wo findet das Bauvorhaben statt)
- Angabe der geplanten Nutzung
- bemaßter Lageplan mit Kennzeichnung der geplanten Zufahrt
Gebühren
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Die Gebühren für die Genehmigung einer Grundstückszufahrt richten sich nach der Gebührentabelle Verwaltungsgebührensatzung
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Tarifstelle 23. Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung einer Grundstückszufahrt = 35,00 €
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Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.
Ansprechpartner
Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781-620
(03876) 781-602