SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge
Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen
Kurzinformationen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
Allgemeine Informationen
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerbliche Erlaubnisse benötigt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung darüber, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen z. B. keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa
der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
der Erteilung einer Taxikonzession
oder der Erteilung öffentlicher Aufträge etc.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder per Telefax beantragen. Sie erhalten die Bescheinigung dann per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich beim Fachbereich Steuern abholen.
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt; z. B. sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen/Folgende Angaben sind nötig:
Name und Anschrift des Antragstellers
Firmenbezeichnung
Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 6,00 € gemäß der Satzung der Stadt Perleberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 07.09.2006.
Ansprechpartner
Herr D. Dolacinski
Zi. 1.09
Großer Markt 12
(03876) 781 211
(03876) 781 415