Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 
Perlebergs Innenstadt bei Abendlicht | Foto: Stadt Perleberg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseitePrignitzer Lichterfest 2024 | zur StartseiteRadeln und Kanu- oder Bootstouren in Perleberg | zur StartseiteSpielplatz im Perleberger Hagen | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

SB 121 | Ordnungsaufgaben

Ruhender Verkehr, überwachen


Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Halten und Parken nach der StVO. Es ahndet Verstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder. Bei gegenwärtiger Gefahr durch falsch parkende Fahrzeuge ergreift es Maßnahmen zur Gefahrabwehr (Umsetzen von Fahrzeugen, Abschleppen von Fahrzeugen).

 

Allgemeine Informationen

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs
  • Bearbeitung von ausgesprochenen Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
  • Bürgerberatung bei Ordnungswidrigkeiten und Entgegennahme von Bürgerhinweisen im Bereich des ruhenden Verkehrs

Beschreibung

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. Es ist eine Zusammenarbeit mit

  • der Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
  • der Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
  • dem Einwohnermeldewesen (Adressenüberprüfung)
  • dem Bereich für Umwelt und Natur und
  • den Abschleppfirmen

erforderlich. Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Frist von einem Monat nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden. Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Formlose Anzeige bei Verstößen. Wer sich als Zeuge zur Verfügung stellt, wird gebeten, schriftlich oder per Fax auszusagen. Betroffene (Halter oder Fahrer) haben in jedem Fall bei einer Anhörung nach dem OwiG Angaben zur Person zu machen, § 111 OwiG.


Ansprechpartner

Frau T. Wendt
Zi. 1.05
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781-331
Telefax (03876) 781-302

Unsere Besucher: 725762
Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
Newsletter