SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge
Erschließungsbeiträge
Kurzinformationen
Der Erschließungsbeitrag ist ein einmaliger Beitrag, der für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben wird.
Die von der Stadt Perleberg durchgeführte Erschließung unfasst den Straßenbau mit seinen Bestandteilen wie Fahrbahn, Geh- und Radweg, Parkplätze, Grünflächen, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung. Mit dieser Erschließung wird die Baubarkeit eines Grundstückes erreicht - es wird Bauland.
Für die leitungsgebundene Erschließung (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, etc.) sind die Ver- und Entsorgungsunternehmen zuständig.
Rechtsgrundlagen
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§§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Gebühren
Die Kosten für die Erschließung (Erschließungsbeitrag) werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Perleberg erhoben.
Ansprechpartner
Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
(03876) 781 210
(03876) 781 415