Sanierungsrechtliche Genehmigung
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Einer schriftlichen Genehmigung der Stadt Perleberg bedürfen die im § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Vorhaben:
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Aufschüttungen und Abgrabungen (ab 200m² Grundfläche, ab 1,50m Höhe/ Tiefe)
- Ausschachtungen, Ablagerungen und Lagerstätten (ab 200m² Grundfläche)
- teilweise bzw. vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen
- wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen
- erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB können stellen:
- Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigte
Die Antragsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Der Antrag ist gemäß Formblatt der Stadt Perleberg zu stellen, er muss eigenhändig unterschrieben sein und ist an folgende Adressen zu senden:
a) Für Vorhaben, die einer baurechtlichen Genehmigung oder einer baurechtlichen Zustimmung bedürfen, ist
der Antrag dem Bauantrag beizufügen:
Landkreis Prignitz
GB II - Sachbereich Bauordnung
Bergstr. 1
19348 Perleberg
b) für nach § 61 Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) genehmigungsfreie Vorhaben:
Stadt Perleberg
Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
SB Stadtentwicklung/-planung
Karl-Liebknecht- Straße 33
19348 Perleberg
Rechtsgrundlagen
§§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB)
Notwendige Unterlagen
Der Antrag und die einzureichenden Unterlagen müssen alle Angaben enthalten, die den Rechtsvorgang und dessen Genehmigungspflicht eindeutig erkennen lassen und eine Beurteilung ermöglichen.
- Beschreibung der Maßnahme
Je nach Maßnahme:
- Lageplan mit Darstellung der Außenanlagen
- Vermasste Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Flächenangaben, GRZ/GFZ
Gebühren
40,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg
Ansprechpartner
Frau S. Saffran
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 630
(03876) 781 602