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SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge

Kostenersatz für Grundstückszufahrten


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.


Ansprechpartner

Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
Telefon (03876) 781 210
Telefax (03876) 781 415

Unsere Besucher: 725754
Veranstaltungen
 
Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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