SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge
Kostenersatz für Grundstückszufahrten
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt sind der Stadt Perleberg zu ersetzen (Kostenersatz). Der Kostenersatz wird nach der Grundstückszufahrtensatzung erhoben.
Ansprechpartner
Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
(03876) 781 210
(03876) 781 415