Sachgebiet | Standesamt
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Beschreibung
Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Urkunden und Abschriften sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz), Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen und somit im zuständigen Standesamt (in dessen Bereich der Personenstandsfall eingetreten ist) beantragen, legen Sie bitte Ihren Personalausweis bzw. ein amtliches Dokument mit Lichtbild vor.
Fristen
Wenn Sie persönlich in unserem Standesamt vorsprechen können, erhalten Sie Ihre Urkunde sofort. Bei schriftlicher Anforderung per Post, Fax oder Mail beträgt die Bearbeitungszeit etwa 14 Tage.
So finden Sie uns: SB 113 | Standesamt, Urkundenstelle
Gebühren
Urkundengebühr = 16,00 €
jede weitere Ausfertigung, die gleichzeitig ausgestellt wird = 8,00 €
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z. B. für Rentenangelegenheiten.
Weiterführendes
Bei Beantragung einer Personenstandsurkunde ist zu beachten, dass für Personenstandsregister folgende Aufbewahrungsfristen gelten:
Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre
Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen sind archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.
Dies bedeutet, dass durch unser Standesamt keine Urkunden mehr ausgestellt werden können. Die Personenstandsbücher aus den betroffenen Jahrgängen befinden sich dann bereits in unserem Stadtarchiv (LinK).
Ansprechpartner
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752