Erschließung, baurechtliche Beratung
Kurzinformationen
Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge.
Die Erschließungsbescheinigung kann je nach Umfang der Beantragung folgende Auskünfte enthalten:
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Erschließungsstatus eines Grundstücks
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offene Erschließungs-bzw. Straßenbaubeiträge
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zu erwartende Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge
Die Auskünfte beziehen sich nicht auf leitungsgebundene Erschließungsmaßnahmen (insbesondere Kosten für Kanal-, Strom- und Wasseranschlüsse).
Der Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Perleberg
FB 20 | Finanz- und Vermögensverwaltung
Großer Markt | 19348 Perleberg
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
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formloser Antrag mit Name und Adresse des Antragstellers
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Angaben zur Lage des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück)
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Lageplan
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung über Erschließungsbeiträge richten sich nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg.
Tarifstelle 24. Bescheinigung über einen zukünftigen Erschließungsbeitrag = 10,00 €