SB 320 | Natur- und Landschaftspflege
Osterfeuer
Kurzinformationen
Traditionsfeuer
Traditions- und Brauchtumsfeuer können mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Perleberg abgebrannt werden. Dazu zählen z.B. Osterfeuer, Maifeuer, Herbstfeuer, Festlichkeiten oder bestimmte Anlässe. Traditionsfeuer sind meist etwas größer. Bei Ihnen stehen der Gemeinsinn und das Brauchtum im Vordergrund.
Beschreibung
Für das Abrennen eines Feuers gelten folgende Regeln:
-
Die Nachbarschaft und die Allgemeinheit dürfen durch das Feuer nicht gefährdet oder belästigt werden.
-
Als Brennstoff darf nur naturbelassenes, unbehandeltes, trockenes Holz wie Scheitholz, Äste und Reisig verwendet werden.
-
Das Verbrennen von Abfällen ist grundsätzlich verboten.
-
Organische Haushalts- und Gartenabfälle (Grünschnitt, Laub) sind durch Kompostierung oder Abgabe an Einrichtungen zur Bioabfallentsorgung zu verwerten.
-
Aus Tierschutzgründen ist das abzubrennende Material erst kurz vor dem Anzünden aufzuschichten. Schutzsuchende Tiere dürfen weder verletzt noch getötet werden.
-
Das Feuer muss unter ständiger Beobachtung stehen und im Notfall sofort gelöscht werden können. Dafür sind z.B. Schaufel, Sand, Eimer mit Wasser bereitzuhalten.
-
Feuerstellen müssen einen ausreichenden Abstand zum Wald sowie zu Gebäuden und Bäumen einhalten. Als Regelabstand für kleine Feuer gelten 50 m zum Wald, 10 m zu Bäumen (Krone) und 25 m zu Gebäuden. Größere Feuer erfordern größere Abstände. Die Windrichtung ist zu beachten.
-
Die Brandstelle ist abzulöschen und von Restbrennmaterial zu beräumen.
-
Das Abbrennen von offenen Feuern ist bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 untersagt! Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist unter www.mil.brandenburg.de/wgs/karte zu finden.
Der Betreiber eines Feuers ist auch für dessen Sicherung verantwortlich.
Die genehmigten Feuer werden durch den SB Umwelt an die Polizei und die Leitstelle gemeldet.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers (Lagerfeuer/Osterfeuer)
- Adresse Antragsteller
- Ort der Feuerstelle
- Datum und Zeitraum (von bis) des Feuers
- Anlass
siehe Formular unten
Fristen
Der Antrag ist spätestens 1 Woche vor Durchführung einzureichen bei:
Stadt Perleberg
SB Umwelt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg
Gebühren
16.00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung (davon befreit sind Vereine und Organisationen für öffentliche Veranstaltungen).
Ansprechpartner
Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 650
(03876) 781 602