Wahlbüro
Wohnungsvermittlung
Kurzinformationen
Unterstützung bei der Wohnungssuche für Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen. Es muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg bzw. ein Wohnberechtigungsschein eines anderen Bundeslandes , welcher nach Prüfung im Land Brandenburg anerkannt werden kann, vorliegen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoFGWoBindG)
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zum Belegungsbindungsgesetz (VV-BelBindG)
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau I. Raatz
Zi. 2.5
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781-660
(03876) 781-602