Sachgebiet | Standesamt
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung einer Vaterschaft kann bei
jedem Jugendamt,
jedem Notar,
jedem Amtsgericht,
beim Standesamt,
im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Kindesmutter. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Kindeseltern ist Zustimmung der gesetzlichen Verteter und des Vormundes nötig.
Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden. Eine Vaterschaft kann auch vorgeburtlich anerkannt werden, wird aber erst am Tag der Geburt des Kindes bei Vorliegen aller Zustimmungen wirksam.
Ist eine Kindesmutter noch verheiratet und ist der Ehemann nicht der biologische Vater des Kindes, erkundigen Sie sich bitte bei uns im Standesamt über Ihre Möglichkeiten und über die Vorgehensweise einer eventuellen Vaterschaftsanerkennung durch den wirklichen Vater.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes
bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Gebühren
Die Anerkennung einer Vaterschaft und die dazu erforderlichen Zustimmungen je 33,00 €.
Weiterführendes
Eine Vaterschaftsfeststellung ist eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft, sie ist zu unterscheiden von der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung.
Weigert sich ein Mann, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann vor dem zuständigen Familiengericht gegen den mutmaßlichen Vater geklagt werden. Wenn die Mutter weder über einen Anwalt noch selbst Klage führen will, kann sie eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.
Über das Gericht wird der mutmaßliche Vater im Regelfall zu einer Blutabnahme aufgefordert. Wird über die Blutuntersuchung festgestellt, dass der mutmaßliche Vater nicht der biologische Vater ist, wird die Vaterschaftsklage abgewiesen.
Ansprechpartner
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752