Sachgebiet | Standesamt
Namensfeststellung
Kurzinformationen
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen.
Der Antrag für eine öffentlich-rechtlichen Namensänderung wird durch unser Standesamt aufgenommen. Die Entscheidung erfolgt aber durch die Namensänderungsbehörde des Landkreises Prignitz.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
- Führungszeugnis (für Antragsteller ab dem 14. Lebenjahr)
- aktuelle Wohnsitzbestätigung
- Wohnsitznachweis der letzten 5 Jahre
- schriftliche Stellungsnahme bzw. Antragsbegründung
- ggf. ärztliche Atteste bei namensbezogenen seelischen Belastungslagen
Fristen
Der Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird duch das Standesamt Perleberg bei Vorliegen sämtlicher Nachweise zeitnah aufgenommen. Die Entscheidung des Antrages obliegt jedoch der Namensänderungsbehörde. Fristen sind dort zu erfragen
Gebühren
Vornamensänderungen = 2,50 € - 255,00 €
Familiennamensänderungen = 2,50 € - 1022,00 €
Bei Ablehnnung oder Rücknahme des Antrages können 1/10 bis 1/2 der festgestellten Verwaltungsgebühr erhoben werden.
Ansprechpartner
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752