SB 214 | Steuern, Gebühren und Beiträge
Straßenreinigungsgebühren
Kurzinformationen
Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden für die Durchführung der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes auf den Fahhrbahnen der in den Anlagen zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in der Stadt Perleberg aufgeführten Straßen erhoben. Gebührenpflichtig sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten.
Für die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten zuständig.
Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in der Stadt Perleberg.
Ansprechpartner
Frau M. Köster
Zi. 1.09
Großer Markt 12
(03876) 781 210
(03876) 781 415