Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Hausnummern sind für zu errichtende, neu errichtete und bestehende Anwesen (bei Umnutzung) zu beantragen. Hausnummern werden auf Antrag des Grundstückseigentümers oder seines Bevollmächtigten zugeordnet. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder Fax an folgende Adresse gesandt werden:
Stadt Perleberg
Bauamt
Karl- Liebknecht- Straße 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-302
Gemäß § 3 der OBV zur Hausnummerierung in der Stadt Perleberg vom 08.05.2002 ist jeder Eigentümer oder sonst dingliche Berechtigte bzw. beauftragte Dritte eines bebauten Grundstückes verpflichtet, am Hauptgebäude die am Grundstück zugeteilte Hausnummer anzubringen. Anwendung finden hierbei arabische Ziffern und lateinische Buchstaben.
Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Hauseingang deutlich sichtbar und lesbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstücks, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Seite anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. an der Eingangstür, ggf. separat, anzubringen. Die Hausnummer muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar und auch während der Dunkelheit lesbar sein. Bei Baudenkmalen sind eventuelle Vorgaben der Unteren Denkmalbehörde zu beachten.
Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem halben Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.
Bitte beachten Sie, dass gem. § 6 der OBV zur Hausnummerierung in der Stadt Perleberg ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden können, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 der OBV zur Hausnummerierung in der Stadt Perleberg nicht nachgekommen wird.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben
- Adresse und Telefonnummer des Antragstellers
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Lagebezeichnung (Straße)
- Als Anlage: Kopie des amtlichen Lageplanes (bei Neubau), ein Auszug aus der Stadtkarte oder ein Flurkartenauszug o.ä. mit Angabe der Zuwegung
Gebühren
18,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung