SB 311 | Tiefbau
Abwasserbeseitigung, Regenwasser und Niederschlagswasser
Kurzinformationen
Allgemeine Informationen:
Anschluss an die Regenwasserkanalisation
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Erteilung von Genehmigungen zum Anschluss an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Entwässerungsgenehmigung)
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Überwachung und Kontrolle der erteilten Genehmigungen und deren bauliche Umsetzung
Voraussetzungen:
Gemäß § 54 Abs. 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser zu versickern.
Kann das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser nicht auf dem eigenen Grundstück schadlos versickert werden, so ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, das Grundstück an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage (Regenwasserkanalisation), soweit sie vorhanden ist, anzuschließen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag (Entwässerungsantrag) zur Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung zu stellen.
Einen Antrag auf Anschluss an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlage können stellen:
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Eigentümer
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Erbbauberechtigte
Der formlose Antrag ist 4 Wochen vor Baubeginn schriftlich oder per Fax zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Perleberg
Bauamt
Karl-Liebknecht-Str. 33
19348 Perleberg
Fax: 03876/ 781-602
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
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formloser Antrag durch den Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten
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Erläuterungsbericht
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Lageplan
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ausgefüllter Selbstveranlagungsbogen
Gebühren
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Die Gebühren für die Entwässerungsgenehmigung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung
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Tarifstelle 22. Bearbeitung eines Antrages auf Aufgrabegenehmigung = 35,00 € (Entwässerungsgenehmigung)
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Die Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung sowie die Unterhaltung eines Haus- und Grundstücksanschlusses richten sich nach der Kostenersatzanspruchssatzung und wird nach den tatsächlichen Aufwendungen und Kosten je Bauvorhaben bzw. Bauabschnitt ermittelt.
Ansprechpartner
Frau L. Schulz
Zi. 2.3
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781-620
(03876) 781-602