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SB 320 | Natur- und Landschaftspflege

Baumschutz


Kurzinformationen

Schutzzweck der Baumschutzsatzung der Stadt Perleberg ist die Erhaltung des Bestandes an Bäumen, Hecken und Sträuchern, insbesondere

  • zur Belebung des Ortsbildes,

  • zur Steigerung des Erlebnis- und Erholungswertes,

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

  • zur Verbesserung des Kleinklimas,

  • wegen seiner Bedeutung als Lebensstätten wild lebender Tierarten.

     

Die Baumschutzsatzung ist in der bebauten Ortslage von Perleberg (einschließlich Ortsteile) sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen anzuwenden.

Im Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises Prignitz.

 

Auf Antrag kann eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung erteilt werden:

  • Erteilung einer Fällgenehmigung,

  • Erteilung einer Genehmigung für Schnittmaßnahmen, die zu einer wesentlichen Veränderung des Baumes führen (Baumschnitt im Stark- und Grobastbereich),

  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällgenehmigung gem. § 67 BNatSchG,

  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Baumschutz.

 

Bei Erteilung einer Fällgenehmigung wird der Antragsteller beauflagt, gemessen am Wert des zu fällenden Baumes eine Ersatzpflanzung vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung an die Stadt Perleberg zu leisten, die dem Wert der Ersatzpflanzung entspricht:

  • Erteilung von Auflagen für erforderliche Ersatzmaßnahmen (Anzahl, Qualität etc.)

  • Aushändigung einer Pflanzliste.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt formlos oder mit einem Antragsformular.

 

Folgende Angaben sind nötig:

  • Name und Anschrift des Antragstellers

  • Genaue Ortsangabe des zu fällenden Baumes,

  • Kurzbeschreibung des Baumes (Art, Stammumfang)

  • Grund für die beabsichtigte Fällung

  • ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers


Gebühren

  • 16,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung für die Erteilung einer Fällgenehmigung
  • 10,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung zusätzlich für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällgenehmigung gemäß § 67 BNatSchG.

Ansprechpartner

Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 650
Telefax (03876) 781 602


Formulare

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Kontakt
 

Rolandstadt Perleberg

Bürgermeister Axel Schmidt

Großer Markt 1 a | 19348 Perleberg

Tel.: (03876) 781 0

Fax: (03876) 781 180

E-Mail:

 

Sprech-/Öffnungszeiten

Montag und Freitag

8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen
Donnerstag

8.00 bis 11.30 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr

Ausnahme: Standesamt freitags keine Sprechzeit.

 

 

Hinweise

Termine sind an den anderen Tagen nach Vereinbarung möglich.

Vermittlung: NEU: Karl-Liebknecht-Straße 33, 1. OG, Zi.-Nr. 1.05. Fahrstuhl vorhanden.

Bürgerbüro: Termin vorab online (Link) oder telefonisch vereinbaren!

 
 
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