SB 320 | Natur- und Landschaftspflege
Baumschutz
Kurzinformationen
Schutzzweck der Baumschutzsatzung der Stadt Perleberg ist die Erhaltung des Bestandes an Bäumen, Hecken und Sträuchern, insbesondere
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zur Belebung des Ortsbildes,
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zur Steigerung des Erlebnis- und Erholungswertes,
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zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
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zur Verbesserung des Kleinklimas,
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wegen seiner Bedeutung als Lebensstätten wild lebender Tierarten.
Die Baumschutzsatzung ist in der bebauten Ortslage von Perleberg (einschließlich Ortsteile) sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen anzuwenden.
Im Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung des Landkreises Prignitz.
Auf Antrag kann eine Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung erteilt werden:
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Erteilung einer Fällgenehmigung,
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Erteilung einer Genehmigung für Schnittmaßnahmen, die zu einer wesentlichen Veränderung des Baumes führen (Baumschnitt im Stark- und Grobastbereich),
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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällgenehmigung gem. § 67 BNatSchG,
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Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Baumschutz.
Bei Erteilung einer Fällgenehmigung wird der Antragsteller beauflagt, gemessen am Wert des zu fällenden Baumes eine Ersatzpflanzung vorzunehmen oder eine Ausgleichszahlung an die Stadt Perleberg zu leisten, die dem Wert der Ersatzpflanzung entspricht:
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Erteilung von Auflagen für erforderliche Ersatzmaßnahmen (Anzahl, Qualität etc.)
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Aushändigung einer Pflanzliste.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsverordnung des Landkreises Prignitz zum Schutz von Bäumen und Feldhecken (Baumschutzverordnung Prignitz)
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 und § 67 Abs. 1
Notwendige Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos oder mit einem Antragsformular.
Folgende Angaben sind nötig:
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Name und Anschrift des Antragstellers
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Genaue Ortsangabe des zu fällenden Baumes,
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Kurzbeschreibung des Baumes (Art, Stammumfang)
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Grund für die beabsichtigte Fällung
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ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Gebühren
- 16,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung für die Erteilung einer Fällgenehmigung
- 10,00 € gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Perleberg in der derzeit gültigen Fassung zusätzlich für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällgenehmigung gemäß § 67 BNatSchG.
Ansprechpartner
Frau A. Hartwig
Zi. 2.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 650
(03876) 781 602